Container-Beladeverwiegung

Zum 1. Juli 2016 wird es Pflicht, das tatsächliche Bruttogewicht eines Containers vor dessen Verladung auf das Schiff anzugeben. Gemeint ist das Gewicht des Containers mit der nach Seefrachtregeln vollständig gesicherten Ladung – fertig zur Abfahrt.


Staplerwaagen, geeicht, zur Gewichtsermittelung bei der Containerbeladung


Die Staplerwaagen in den Bauformen Gabelträgerwaage und Gabelzinkenwaage ermöglichen eine hochgenaue Verwiegung der transportierten Ware und sind auch in geeichter Ausführung lieferbar.
Die Summierfunktion, auch in Kombination mit einem Drucker.
Somit lässt sich zertifiziert (geeicht) das Beladegewicht des Containers ermitteln (bis 1.200 mm Gabellänge).