AGB

Preisstellung :
Ab Hannover, einschließlich Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer.
Preisänderungen und Änderungen der technischen Ausführung ohne besondere Mitteilung vorbehalten.
Zahlung:
2 % Skonto innerhalb 14 Tagen, netto innerhalb 30 Tagen, sofern nicht anders vereinbart.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Waren unser Eigentum. Bei Wiederverkäufern gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt wie folgt:

Verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch bedingter oder künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware im Rahmen eine ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur entweder gegen Barzahlung oder unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts, der unsere Eigentumsrechte wahrt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder verbunden, werden wir Miteigentümer an der neuen Sache in Höhe des Anteils, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt; wird der Käufer kraft Gesetzes Alleineigentümer der neuen Sache, so überträgt er uns hiermit das Miteigentum an ihr zu dem Anteil, der dem vorgenannten Wertverhältnis entspricht.

Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer) - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit auch seinen Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden in Höhe des Betrages, den wir ihm für die weiterverbesserte Vorbehaltsware berechnet haben, an uns ab.
Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.

Für den Fall, dass beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer uns Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben bzw. auf unserer Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben.

Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit die Sicherung nach unserer Wahl freigeben.

Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen, uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen und die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

Gewährleistung:
Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den kostenlosen Ersatz, die kostenlose Reparatur oder die Rücknahme gegen Gutschrift von Teilen, die nachweislich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten bei Analyse- und Präzisionswaagen Vibra/Shinko innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten, vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei Gebrauch, für den sie vorgesehen und geliefert wurden, aufgrund von Werkstoff- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar oder schadhaft wurden.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden sowie von Montage-, Aus-, und Einbau-, sowie Frachtkosten sind ausgeschlossen.

Zur Prüfung der Gewährleistungsansprüche sind die beanstandeten Teile auf Kosten des Käufers an unsere Adresse einzusenden. Alle etwaigen Ersatzlieferungen und Rücksendungen von reparierten Teilen an den Käufer erfolgen ab Hannover auf Kosten des Käufers.

Voraussetzung für jegliche Gewährleistung ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Gewährleistung gilt nur für den ersten Käufer und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Sie entfällt, wenn die Beschädigung durch Gewalt, unsachgemäße Behandlung oder ungenügende Pflege entstanden ist, und/oder wenn Reparaturen oder Änderungen von fremder Hand ausgeführt wurden. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen.

Hannover, den 01.01.2001