Container-Verwiegung
Zum 1. Juli 2016 wird es Pflicht, das tatsächliche Bruttogewicht eines Containers vor dessen Verladung auf das Schiff anzugeben. Gemeint ist das Gewicht des Containers mit der nach Seefrachtregeln vollständig gesicherten Ladung – fertig zur Abfahrt.
Containerverwiegung mit Kompakt-Wägeplatten (Radlastmesser) und Niederplattformwaagen, beides geeicht
In etlichen Fällen ist eine zertifizierte Lastverwiegung beim Beladen eines Containers durch große Gabellänge (> 1.200 mm) mit dem Stapler nicht möglich.
Sofern die Statik des Containers eine 4-Punkt-Auflage zulässt, kann das Problem oftmals durch den Einsatz von 4 Kompakt-Wägeplatten mit Summenanzeige, geeicht, gelöst werden –
eine Lösung für 20.000 kg ab EUR 3.500,00.
Der Container wird auf die 4 Platten gestellt, dann beladen und dabei gewogen..
Alternativ kann eine Niederplattformwaage entsprechende Größe und Kapazität zum Einsatz gebracht werden, sowohl für Über- als auch Unterflurmontage.
Eine Angebotslegung kann aber erst nach Klärung aller Details erfolgen.
Containerverwiegung mit Kompakt-Wägeplatten (Radlastmesser) und Niederplattformwaagen, beides geeicht
In etlichen Fällen ist eine zertifizierte Lastverwiegung beim Beladen eines Containers durch große Gabellänge (> 1.200 mm) mit dem Stapler nicht möglich.
Sofern die Statik des Containers eine 4-Punkt-Auflage zulässt, kann das Problem oftmals durch den Einsatz von 4 Kompakt-Wägeplatten mit Summenanzeige, geeicht, gelöst werden –
eine Lösung für 20.000 kg ab EUR 3.500,00.
Der Container wird auf die 4 Platten gestellt, dann beladen und dabei gewogen..
Alternativ kann eine Niederplattformwaage entsprechende Größe und Kapazität zum Einsatz gebracht werden, sowohl für Über- als auch Unterflurmontage.
Eine Angebotslegung kann aber erst nach Klärung aller Details erfolgen.